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Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Fachkunde
Sie wollen die Schutzausrüstungen in Ihrem Unternehmen selbst überprüfen? Wir haben die Lösung für Sie - den Fachkundekurs!
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ZEIT 16 Stunden
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 42137034
520,00 EUR Kursnummer: 42137034
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ZEIT 16 Stunden
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 42137014
520,00 EUR Kursnummer: 42137014
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ZEIT 16 Stunden
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 42137024
520,00 EUR Kursnummer: 42137024
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ZEIT 16 Stunden
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 42137044
520,00 EUR Kursnummer: 42137044
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ZEIT 16 Stunden
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 42137023
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ZEIT 16 Stunden
Stundenplan
Tageskurs
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 42137013

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Fachkunde

INHALTSVERZEICHNIS
  1. Inhalt
  2. Voraussetzungen
Inhalt

Diese Ausbildung richtet sich an Mitarbeiter in Betrieben, die für PSA gegen Absturz verantwortlich sind und diese der vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfung unterziehen. Ziel ist das Überprüfen der PSAgA, Auswahl und Handhabung der richtigen PSA für unterschiedlichste Einsätze und der Umgang mit temporären Absturzsicherungen sowie Seil- und Schienensystemen, Planung und Dokumentation von Absturzsicherungen.

Schwerpunkte der Ausbildung

  • Gesetzliche und normative Grundlagen
  • Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
  • Gefahren und Restrisiko
  • Grundlagen Sturzphysik
  • Rettungsmaßnahmen
  • Kontrolle der PSAgA
  • PSAgA Auswahl
  • Praxistipps für die Verwendung im Betrieb
  • Setzen und Überprüfen von Anschlagpunkten
Voraussetzungen

Der Besuch der Basisausbildung PSAgA - Anwender ist Voraussetzung!
Körperliche und geistige Eignung, Vollendetes 18. Lebensjahr, PSAgA-Basis, Berufserfahrung

Achtung! Zusätzlich zur theoretischen und praktischen Ausbildung muss der Sachkundige auch den Nachweis der praktischen Fähigkeiten und Erfahrungen durch die zeitnahe, regelmäßige Benutzung der PSAgA an mindestens 15 Tagen im Jahr erbringen!
Weiters wird empfohlen, dass die Sachkundigen ihre körperliche Eignung und Belastbarkeit z. B. durch eine ärztliche Untersuchung nachweisen.

Benötigt wird:
Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe, anliegende Handschuhe (Montagehandschuhe)