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Altersteilzeit - Praxisänderung des AMS
Altersteilzeit – die unendliche Geschichte geht weiter ...
In der Vergangenheit überprüfte das AMS die Einhaltung der vereinbarten und dem AMS gemeldete Arbeitszeitreduktion nicht.Aufgrund eines Erlasses des BMAW vom Februar 2024 ist das AMS nun verpflichtet, vom Arbeitgeber Arbeitsaufzeichnungen zu verlangen und anhand dieser Aufzeichnungen zu überprüfen, ob die dem AMS gemeldete durchschnittliche Arbeitszeitreduktion stimmt – dies kann erst am Ende der ATZ für die gesamte ATZ festgestellt werden!
Gefahr besteht vor allem, wenn
- der Altersteilzeit-Arbeitnehmer beim Altersteilzeit-Arbeitgeber fallweise Mehrarbeit bis zur Geringfügigkeitsgrenze leistet
- die Altersteilzeit vorzeitig endet (unabhängig warum und unabhängig davon, welcher Vertragspartner das vorzeitige Ende veranlasst hat)
- die sehr großzügige Schwankungsbreite während der Altersteilzeit genützt wird
- Zeitguthaben – warum auch immer – nicht ausgeglichen werden oder nicht ausgeglichen werden können (z. B. langer Krankenstand am Ende der ATZ etc.)
Die Inhalte im Detail
- Durchschnittliche Höchstarbeitszeit und durchschnittliche Mindestarbeitszeit im 6-monatigen Durchrechnungszeitraum und Ausgleich zwischen Zeitguthaben und Zeitschulden während der gesamten Altersteilzeit
- Berechnung des Rückforderungsbetrags, wenn die dem AMS gemeldete durchschnittliche Arbeitszeit überschritten wurde, und Berechnung des Teils, zu dem der Arbeitnehmer ev. herangezogen werden darf (abhängig von der Altersteilzeitvereinbarung)
- Berechnung des Oberwerts und des Unterwerts bei variablen Bezügen
- Berechnung des Oberwerts bei Krankenständen, Wiedereingliederungsteilzeit, Bildungskarenz etc.
- Auswirkungen einer Überstundenpauschale auf Oberwert und auf Unterwert
- Berechnung der Beitragsgrundlage bei variablen Bezügen in den letzten 12 Monaten vor Beginn der ATZ
- Spezialfälle, in denen die Höhe der variablen Bezüge während der ATZ weiterhin den Lohnausgleich beeinflusst
- Berechnung der Beitragsgrundlage und des Lohnausgleichs, wenn bei Beginn der ATZ eine kollektivvertragliche Lohnerhöhung erfolgt und später ein Biennalsprung
- Welche Änderungen sind zu melden und welche sind nicht zu melden
- Umgang mit Altfällen
Zusatzinformation: Den Seminarteilnehmern werden auch Vertragsmuster zur Verfügung gestellt, die auf die geänderte Praxis des AMS angepasst wurden.
Ihre Vortragende
Mit Frau Dr. Erika Marek steht Ihnen als Seminarleiterin DIE Expertin Österreichs für das Thema Altersteilzeit am WIFI Steiermark zur Verfügung! Erika Marek war mehr als 35 Jahre in der Sozialversicherungsabteilung in der Arbeiterkammer Wien tätig. Sie befasst sich vorwiegend mit Fragen des Pensionsrechts und der Altersteilzeit und ist Fachbuchautorin und Seminarreferentin – sowohl für Personalleiter:innen und Personalverrechner:innen, als auch für Betriebsräte und Interessenvertretungen. Erika Marek ist Autorin des Buchs „Altersteilzeit in Frage und Antwort“.- Mitarbeiter:innen in der Personalverrechnung und in Steuerberatungskanzleien
- HR-Manager:innen und Führungskräfte eines Unternehmens