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Maschinistenprüfung für Seilbahnbedienstete
Die Ausbildung zum Maschinisten Grund- und Zusatzmodul gilt nur als erfolgreich abgeschlossen, wenn die Prüfung positiv absolviert wurde.
Die Prüfung wird ausschließlich in schriftlicher Form, frühestens eine Woche nach Abschluss des Kurses, durchgeführt und ist modular aufgebaut.
Es sind jene Prüfungsteile abzulegen, für die auch die Ausbildung absolviert wurde.
Die Prüfung wird gemäß der Prüfungsordnung des Fachverbandes für Seilbahnwirtschaft durchgeführt und ist bei Erstantritt für Absvolventen unserer Maschinistenausbildung kostenlos.
Für die Ablegung einer Wiederholungsprüfung werden Gebühren verrechnet.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt im Zuge der Ausbildung.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie vom Fachverband für Seilbahnwirtschaft Ihr Maschinistenzertifikat. Dieses Zertifikat dient als Ausbildungsnachweis für Ihre weitere berufliche Tätigkeit im Seilbahnbetrieb.
Hinweis:
Im Zuge eines Prüfungstermins kann lediglich die Prüfung Grundmodul oder die Prüfung Zusatzmodul abgelegt werden!- Absolventen der Maschinistenausbildung für Seilbahnbedienstete
- Zur Prüfung zugelassen ist jeder Absolvent der Maschinistenausbildung für Seilbahnbedienstete nach Vorgabe des Fachverbandes für Seilbahnen.
- Eine Mindestanwesenheit im Kurs von 75% ist Grundvoraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.
- Voraussetzung für den Prüfungsantritt Zusatzmodul für Stand- und Pendelbahnen ist weiters der positive Abschluss des Grundmoduls für fix geklemmte und kuppelbare Anlagen