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E-Mobilität & Hochvolt Antriebe HV-3
HV-3 Kurs: Arbeiten unter Spannung an Hochvoltfahrzeugen
Der HV-3 Kurs richtet sich an Fachkräfte, die das HV-2 Modul erfolgreich abgeschlossen haben, und vertieft das Wissen für sicheren Umgang mit Hochvoltfahrzeugen, insbesondere Arbeiten an spannungsführenden Bauteilen, wie der Traktionsbatterie.
Die Qualifikationsstufe HV-3 vermittelt dafür das nötige Wissen, basierend auf den neuesten Vorgaben der OVE R19 Richtlinie.
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Theoretische Ausbildung:
Arbeitssicherheit: Vermittlung der gesetzlichen Grundlagen des Arbeitnehmer/innenschutzgesetzes (§3), inklusive Sicherheitsmaßnahmen und Erste-Hilfe bei Elektrounfällen.
HV-Technik: Vertiefung in Antriebskonzepte, Spannungsklassen und spezifische Hochvolt-Komponenten wie Traktionsbatterien und Kondensatoren. Anwendung der Messverfahren für Spannung, Strom und Widerstand.
Gefahrenbewertung: Erkennen potenzieller Gefährdungen durch das HV-System und geeignete Schutzmaßnahmen. Schwerpunkt auf Sichtkontrollen und Diagnosen zur korrekten Einschätzung der Sicherheit.
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Praktische Übungen:
Sicherheit: Risikobewertung/Evaluierung von Gefahren am Arbeitsplatz, und Sicherheitsvorkehrungen.
Arbeiten am HV-System und dessen Komponenten: Freischalten und Sicherung des Systems gegen Wiedereinschalten, Spannungs- und Isolationsmessungen, Anwendung der „Fünf Sicherheitsregeln“.
Arbeiten am Energiespeicher: Sicherer Umgang mit Traktionsbatterien, Erkennung und Behebung von Defekten, Austausch und Stabilisierung von Bauteilen, Spannungsreduzierung und Zellenausgleich (Balancing).
Zugangsvoraussetzung: Teilnahme erfordert den HV-2 Nachweis.
Mindestalter: 18 Jahre
100%ige Anwesenheit ist für die Zertifizierung erforderlich.
Bevor eine Person Tätigkeiten nach Qualifikation nach Stufe HV-3 übernimmt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Erfahrung mit Arbeiten nach Qualifikation nach Stufe HV-2
Gesundheitliche Eignung (gemäß §6 ASchG): Arbeitgeber müssen bei der Zuweisung von Aufgaben sicherstellen, dass Arbeitnehmer für die Sicherheit und Gesundheit geeignete Voraussetzungen erfüllen, wobei Alter, Gesundheitszustand und Qualifikation berücksichtigt werden. Nur Mitarbeiter mit ausreichender Einweisung dürfen gefährliche Bereiche betreten. Bei gesundheitlichen Einschränkungen oder besonderen Gefährdungen für Frauen und Menschen mit Behinderungen sind geeignete Schutzmaßnahmen erforderlich, ggf. unter behördlicher Aufsicht.