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Energieausweis für Wohngebäude
Schon seit einigen Jahren ist die Vorlage und Übergabe eines Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes oder eines Nutzungsobjektes (z. B. Wohnung oder Geschäft) vorgeschrieben. Mit 01.12.2012 wurde nun zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie 2010/31/EU ein neues Energieausweis-Vorlage-Gesetz erlassen, welches unter anderem als Neuerungen die verpflichtende Angabe von Energiekennzahlen in Inseraten und Strafbestimmungen bei Nicht-Vorlage des Energieausweises enthält.
Sie sind in der Lage, einen sachlich richtigen Energieausweis für Wohngebäude auszustellen sowie auf wesentliche Verbesserungs- und Einsparungsmöglichkeiten detailliert einzugehen.
Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- EU-Gebäuderichtlinie 2012
- OIB-Richtlinien
- Wie hat der Energieausweis auszusehen – was muss er enthalten?
- Bauphysikalische Grundlagen
- Erstellung eines Energieausweises
- Haftung für Energieausweisersteller
- Erfahrungen mit dem Energieausweis
- Die häufigsten Fehler bei der Erstellung von Energieausweisen
- Besonderheiten von Nicht-Wohngebäuden
- ZEUS-Energieausweis-Datenbank
Erforderlich: Laptop mit Ihrer Energieausweis-Software
Hinweis: Es handelt sich bei dieser Veranstaltung um eine Weiterbildung, diese stellt jedoch keine Grundlage für eine Gewerbeanmeldung dar.
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