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Gefahrgutbeauftragter Straße Erstschulung
Gemäß § 11 Abs.1 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBG), BGBl.I Nr.145/1998, haben Unternehmen, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße oder das mit dieser Beförderung zusammenhängende Be- oder Entladen umfassen, einen oder mehrere qualifizierte Personen mit deren Zustimmung als Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung(Gefahrgutbeauftragte) zu nennen. Die Unternehmen haben der Behörde nach Benennung die Namen ihrer Gefahrgutbeauftragten mitzuteilen.
Die Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten vermittelt jene Kenntnisse, die gemäß § 11 Abs.1 des GGBG/ BGBl. I Nr. 145/1998 erforderlich sind.
Durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung wird Ihre fachliche Qualifikation bestätigt.
Hinweis: Bitte bringen Sie das jahresaktuelle ADR-Handbuch zum Kurs mit! Empfehlung: KITZLER Verlag