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Gefahrgutbeauftragte - Schiene Erstschulung
Gemäß § 11 Abs. 1 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBG), BGBL. 1 Nr. 145/1998, haben Unternehmen, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene oder das mit dieser Beförderung zusammenhängende Be- oder Entladen umfassen, einen oder mehrere qualifizierte Personen mit deren Zustimmung als Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung (Gefahrgutbeauftragte) zu benennen.
HINWEIS:
Es können nur jene Personen an der Schulung teilnehmen,
die den gültigen EG-Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten für den Straßenverkehr besitzen.
ACHTUNG: Bitte bringen Sie Ihren EU-Schulungsnachweis und ein aktuelles RID Handbuch (Empfehlung Kitzler Verlag) zum ersten Kurstag mit!