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Berufsmatura - Vorbereitungslehrgang Fachbereich Informationsmanagement und Medientechnik
Die Berufsmatura ist neben der AHS- und der BHS-Reifeprüfung die dritte vollwertige Matura in Österreich. Mit der Matura erhöht sich Ihre Chance, die berufliche Karriereleiter hochzuklettern. Sie erlangen mit dem Maturazeugnis die Berechtigung, an Unis, Fachhochschulen zu studieren oder ein Kolleg zu besuchen.
Grafik Icon Durchführungsort
ORT WIFI Graz
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 184 Stunden
Stundenplan
Abendkurs
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LERNMETHODE Trainer:in
*Teilzahlung : 15 x 97,00 EUR Kursnummer: 66356014
*Teilzahlung : 15 x 97,00 EUR
1.400,00 EUR Kursnummer: 66356014
Grafik Icon Durchführungsort
ORT WIFI Graz
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 184 Stunden
Stundenplan
Abendkurs
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in, Lernplattform
*Teilzahlung : 15 x 97,00 EUR
Kursnummer: 66356013

Berufsmatura - Vorbereitungslehrgang Fachbereich Informationsmanagement und Medientechnik

Inhalt

Dieser 184 Stunden dauernde, akkreditierte Lehrgang bereitet Sie auf die Ablegung der Berufsmatura aus dem Fachbereich Informationsmanagement & Medientechnik vor. Im Preis inbegriffen sind Bücher bzw. Arbeitsmaterialien sowie die Prüfungsgebühr beim ersten Prüfungsantritt. Die Prüfung wird am WIFI abgelegt.

Der Fachbereich gliedert sich in folgende Teilbereiche, abhängig von den Vorkenntnissen der Teilnehmer/innen sind Schwerpunktsetzungen bzw. differenziertes Arbeiten im Lehrgang möglich.

  • Grundlagen der Informatik
  • Betriebssysteme und Netzwerkmanagement
  • Multimediadesign/Webpublishing
  • Angewandte Programmierung
  • Softwareentwicklung
  • Betriebliche Organisation, Wissensmanagement

Die Prüfung setzt sich aus einer 5-stündigen schriftlichen Klausurarbeit und einer mündlichen Prüfung zusammen.
Voraussetzungen

Um die Berufsmatura ablegen zu können, gilt es eine Zulassungsvoraussetzung zu erfüllen. Zur Berufsmatura wird zugelassen, wer EINE der folgenden Ausbildungen bzw. Prüfungen positiv abgeschlossen hat:

  • Lehrabschlussprüfung gem. § 21 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969
  • mind. dreijährige mittlere Schule (z. B. Handelsschule)
  • Facharbeiterprüfung gemäß § / ach dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 298/1990
  • mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997
  • mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung nach dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienst und der Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G), BGBl. Nr. 102/1961
  • Meisterprüfung gemäß § 20 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194
  • Befähigungsprüfung gemäß § 22 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194
  • Land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung
  • Dienstprüfung gem. Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; Dienstzeit mind. drei Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahres (gilt nur für Bundesbeamte bzw. Bundesbedienstete)
  • erfolgreicher Abschluss des 3. Jahrganges einer BHS gemeinsam mit einer mind. 3-jährigen beruflichen Tätigkeit
  • erfolgreicher Abschluss eines gemäß § 5 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, durch Verordnung des zuständigen Bundesministers genannten Hauptstudienganges an einem Konservatorium
  • erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen künstlerischen Studiums an einer Universität, für welches die allgemeine Universitätsreife mittels positiv beurteilter Zulassungsprüfung nachzuweisen war
  • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zum Heilmasseur, BGBl. I Nr. 169/2002
  • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz gemäß MABG, BGBl. Nr. 89/2012

Sollten Sie keinen dieser Abschlüsse bzw. keine der angeführten Prüfungen vorweisen können (z. B. wenn Sie die Schule abgebrochen haben), gibt es mit der außerordentlichen Zulassung zu einer Lehrabschlussprüfung (nur die Prüfung ohne Lehrzeit) die Möglichkeit, die Voraussetzung zu erbringen. Nähere Infos zu dieser Möglichkeit erhalten Sie bei uns.

Die Vorbereitungslehrgänge können bereits parallel zur Ausbildung besucht werden. DREI Prüfungen dürfen schon vor dem erfolgreichen Abschluss einer der o. a. Ausbildungen bzw. Prüfungen abgelegt werden. Beim Antritt zur letzten Teilprüfung muss die Zugangsvoraussetzung erfüllt und das 19. Lebensjahr vollendet sein.