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Berufsmatura - Vorbereitungslehrgang Fachbereich Maschinenbau
Dieser 184 Stunden dauernde, akkreditierte Lehrgang bereitet Sie auf die Ablegung der Berufsmatura aus dem Fachbereich Maschinenbau vor. Im Preis inbegriffen sind Bücher bzw. Arbeitsmaterialien sowie die Prüfungsgebühr beim ersten Prüfungsantritt. Die Prüfung wird am WIFI abgelegt.
Der Fachbereich Maschinenbau vermittelt Kompetenzen in folgenden Teilbereichen:
- Statik
- Festigkeitslehre
- Kinematik
- Dynamik
- Einteilung und Überblick der Maschinenelemente
- Verbindungen
- Elemente der Drehbewegung
Die Prüfung setzt sich aus einer 5-stündigen schriftlichen Klausurarbeit und einer mündlichen Prüfung zusammen.
Nähere Informationen zur Ingenieurstitel-Verleihung erhalten Sie beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.
Um die Berufsmatura ablegen zu können, gilt es eine Zulassungsvoraussetzung zu erfüllen. Zur Berufsmatura wird zugelassen, wer EINE der folgenden Ausbildungen bzw. Prüfungen positiv abgeschlossen hat:
- Lehrabschlussprüfung gem. § 21 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969
- mind. dreijährige mittlere Schule (z. B. Handelsschule)
- Facharbeiterprüfung gemäß § / ach dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 298/1990
- mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997
- mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung nach dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienst und der Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G), BGBl. Nr. 102/1961
- Meisterprüfung gemäß § 20 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194
- Befähigungsprüfung gemäß § 22 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194
- Land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung
- Dienstprüfung gem. Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; Dienstzeit mind. drei Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahres (gilt nur für Bundesbeamte bzw. Bundesbedienstete)
- erfolgreicher Abschluss des 3. Jahrganges einer BHS gemeinsam mit einer mind. 3-jährigen beruflichen Tätigkeit
- erfolgreicher Abschluss eines gemäß § 5 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, durch Verordnung des zuständigen Bundesministers genannten Hauptstudienganges an einem Konservatorium
- erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen künstlerischen Studiums an einer Universität, für welches die allgemeine Universitätsreife mittels positiv beurteilter Zulassungsprüfung nachzuweisen war
- erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zum Heilmasseur, BGBl. I Nr. 169/2002
- erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz gemäß MABG, BGBl. Nr. 89/2012
Die Vorbereitungslehrgänge können bereits parallel zur Ausbildung besucht werden. DREI Prüfungen dürfen schon vor dem erfolgreichen Abschluss einer der o. a. Ausbildungen bzw. Prüfungen abgelegt werden. Beim Antritt zur letzten Teilprüfung muss die Zugangsvoraussetzung erfüllt und das 19. Lebensjahr vollendet sein.
DI Harald Harreiter hat Maschinenbau studiert und unterrichtet an der HTL Zeltweg Konstruktion und Projektmanagement, Technische Mechanik und Berechnung sowie Angewandte Informatik. Er ist seit vielen Jahren Lehrbeauftragter am WIFI Steiermark und unterrichtet auch den Fachbereich Maschinenbau im Rahmen der Berufsmatura.