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Berufsmatura - Vorbereitungslehrgang Fachbereich Gesundheit und Soziales
Dieser 184 Stunden dauernde, akkreditierte Lehrgang bereitet Sie auf die Ablegung der Berufsmatura im Fachbereich Gesundheit und Soziales vor. Im Preis inbegriffen sind umfangreiche Arbeitsunterlagen sowie die Prüfungsgebühr beim ersten Prüfungsantritt. Die Prüfung wird am WIFI abgelegt.
Der Fachbereich Gesundheit und Soziales vermittelt Kompetenzen in folgenden Teilbereichen:
- Humanbiologie
- Gesundheit - Vorsorge und Erhaltung
- Haltungs- und Bewegungsapparat
- Ernährung und Stoffwechsel
- Entwicklungs- und Gesundheitspsychologie
- Gesundheitsverwaltung und Sozialrecht
- Soziale Handlungsfelder
Um die Berufsmatura ablegen zu können, gilt es eine Zulassungsvoraussetzung zu erfüllen. Zur Berufsmatura wird zugelassen, wer EINE der folgenden Ausbildungen bzw. Prüfungen positiv abgeschlossen hat:
- Lehrabschlussprüfung gem. § 21 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969
- mind. dreijährige mittlere Schule (z. B. Handelsschule)
- Facharbeiterprüfung gemäß § / ach dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 298/1990
- mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997
- mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung nach dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienst und der Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G), BGBl. Nr. 102/1961
- Meisterprüfung gemäß § 20 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194
- Befähigungsprüfung gemäß § 22 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194
- Land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung
- Dienstprüfung gem. Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; Dienstzeit mind. drei Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahres (gilt nur für Bundesbeamte bzw. Bundesbedienstete)
- erfolgreicher Abschluss des 3. Jahrganges einer BHS gemeinsam mit einer mind. 3-jährigen beruflichen Tätigkeit
- erfolgreicher Abschluss eines gemäß § 5 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, durch Verordnung des zuständigen Bundesministers genannten Hauptstudienganges an einem Konservatorium
- erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen künstlerischen Studiums an einer Universität, für welches die allgemeine Universitätsreife mittels positiv beurteilter Zulassungsprüfung nachzuweisen war
- erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zum Heilmasseur, BGBl. I Nr. 169/2002
- erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz gemäß MABG, BGBl. Nr. 89/2012
Sollten Sie keinen dieser Abschlüsse bzw. keine der angeführten Prüfungen vorweisen können (z .B. wenn Sie die Schule abgebrochen haben), gibt es mit der außerordentlichen Zulassung zu einer Lehrabschlussprüfung (nur die Prüfung ohne Lehrzeit) die Möglichkeit, die Voraussetzung zu erbringen. Nähere Infos zu dieser Möglichkeit bekommen Sie bei uns.
Die Vorbereitungslehrgänge können bereits parallel zur Ausbildung besucht werden. DREI Prüfungen dürfen schon vor dem erfolgreichen Abschluss einer der o. a. Ausbildungen bzw. Prüfungen abgelegt werden. Beim Antritt zur letzten Teilprüfung muss die Zugangsvoraussetzung erfüllt und das 19. Lebensjahr vollendet sein.
Dr. Petra Schuh hat in Graz Medizin studiert, ihre Ausbildung zur Fachärztin für Chirurgie in Bruck/Mur begonnen und bei den Barmherzigen Brüdern Graz fortgesetzt und abgeschlossen, wo sie nun auch als Chirurgin tätig ist.